Das Arbeitsgericht Frankfurt hat die Klage des ehemaligen Geschäftsführers der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo) gegen seine Kündigung abgewiesen. In der Entscheidung am Mittwoch hieß es, dass das Arbeitsverhältnis nach der Entscheidung der Kammer durch die am 29. Januar 2020 zugegangene Kündigung vom 28. Januar 2020 fristlos beendet worden sei.
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.