Gericht weist Brandstifter dauerhaft in Psychiatrie ein
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/X7PCB43RL63GT472UUF5ARG4HI.jpg)
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.
© Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archiv
Frankfurt/Main. Die daneben noch ausgesprochene Haftstrafe von 13 Monaten gilt aufgrund der Untersuchungshaft und bisherigen Zeit in der Klinik als verbüßt.
Der Angeklagte hatte im März vergangenen Jahres mit den kurz hintereinander vor allem an Müllbehältern und Baustellen gelegten Bränden die Polizei in Atem gehalten. In einem Fall zündelte er vor der Eingangstür eines Supermarktes, in einem weiteren setzte er an einem Bauwagen eine Plane in Brand. Der Gesamtschaden belief sich auf mehr als 30 000 Euro. Nach kurzer Untersuchungshaft kam er in die Psychiatrie. Dem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil zufolge ist die dauerhafte Unterbringung in der Klinik eine angebrachte Maßnahme. Auch wenn es sich bei den Taten "nur" um Sachbeschädigungen und einfache Brandstiftungen handele, gehe doch eine erhebliche Gefahr von dem Angeklagten für die Allgemeinheit aus. Ein Sachverständiger hatte ihm eine schizophrene Krankheit attestiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa