Gericht: Kündigung eines Lehrers wegen Corona-Leugnung
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Eine Figur der blinden Justitia.
© Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Darmstadt. Zudem habe der 64 Jahre alte Lehrer den Mund-Nasenschutz nicht korrekt getragen und den Schülern gesagt, das Tragen von Masken sei völlig nutzlos.
Bereits im November 2020 hatte das staatliche Schulamt den Kläger unter anderem deshalb abgemahnt. Nachdem er weiterhin behauptet habe, die Pandemie sei eine Lüge, kündigte das Land mit Schreiben vom 17. Juni 2021 das Arbeitsverhältnis zum Ende des Jahres.
Die Klage des Lehrers gegen die Entlassung hat das Gericht nach der Vernehmung mehrerer Zeugen abgewiesen, da der Kläger nicht einsehe, dass "Arbeitsschutzvorschriften unabhängig von seinen persönlichen Ansichten einzuhalten sind". Kehre er an die Schule zurück, sei zu befürchten, dass er offenkundige Tatsachen weiterhin als diskutierbare Meinungsäußerungen bewerte, Schüler dadurch verunsichere und so die Durchsetzung des rechtlich zwingend vorgegebenen Infektions- und Arbeitsschutzes gefährde.
Zudem müsse das Land es nicht hinnehmen, dass der - keine Einsicht zeigende - Kläger weiterhin völlig fernliegende Vergleiche zur Nazidiktatur anstelle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung am Hessischen Landesarbeitsgericht ist möglich.
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dpa
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