Gericht erlaubt Öffnung von Gartenmarkt für Privatkunden
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.
© Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild
Gießen. Der Kreis habe Anfang der Woche die Schließung angeordnet und mit einem Zwangsgeld gedroht, sollte dem nicht gefolgt werden. Die Bau- und Gartenmarktkette zog vor Gericht.
Die Kunden in Haiger betreten und verlassen demnach den Gartenmarkt über einen separaten Ein- und Ausgang. Die Verbindungstür zu dem angrenzenden Baumarkt, der derzeit nur für Gewerbekunden geöffnet sei, bleibe geschlossen. Dem Gericht zufolge erlauben die Corona-Regeln die Öffnung von Gartenfachmärkten und Gärtnereien, soweit zulässige Sortimente überwiegen.
Der Kreis sei der Auffassung gewesen, dass dies im konkreten Fall nicht zutrifft und der Bau- und Gartenmarkt komplett für Privatkunden geschlossen bleiben müsse. Die Richter sahen das anders: Bei dem Gartenmarkt handele es sich um einen Gartenfachmarkt mit entsprechendem Schwerpunkt-Sortiment, der damit nicht der pandemiebedingten Schließungsanordnung unterliege. Dies ergebe sich daraus, "dass die beiden Marktbereiche räumlich-baulich und organisatorisch getrennt seien", teilte das Gericht weiter mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ist möglich.
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dpa