Für 4,5 Prozent der Waldfläche gilt: auf den Wegen bleiben
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Frauen wandern auf dem Urwaldsteig im Nationalpark Kellerwald-Edersee.
© Quelle: Uwe Zucchi/dpa/Archivbild
Wiesbaden. Das geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der oppositionellen FDP-Landtagsfraktion in Wiesbaden hervor. Nach dem Bundeswaldgesetz darf der Wald grundsätzlich auch abseits der Wege betreten werden.
Das hessische Waldgesetz konkretisiere diese Vorgabe etwa mit einer Wohlverhaltensklausel, erläuterte das Ministerium. Demnach darf unter anderem die Lebensgemeinschaft im Wald nicht gestört werden. Auch Flächen, auf denen junge Bäume nachwachsen, sind tabu. Einschränkungen gelten auch für Wildruhezonen und Naturschutzflächen.
Hessen ist neben Rheinland-Pfalz das waldreichste Bundesland in Deutschland, gut 42 Prozent der Fläche ist mit Wald bedeckt. Größter Waldbesitzer ist das Land selbst.
dpa