Fünfsinn fürchtet schwierige "Konkurrenz" bei Opferfonds
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Ein Kreuz erinnert an eines der Opfer der Anschläge von Hanau.
© Quelle: Boris Roessler/dpa
Hanau. Deshalb seie es gut, dass es Instrumente wie das Opferentschädigungsgesetz mit vorgegebenen Strukturen gebe.
Der frühere hessische Generalstaatsanwalt begleitet unter anderem die Betroffenen des rassistisch motivierten Anschlags von Hanau, der sich am kommenden Freitag (19. Februar) jährt. Der 43-jährige Deutsche Tobias R. hatte neun Menschen mit ausländischen Wurzeln in der Stadt im Rhein-Main-Gebiet erschossen, bevor er vermutlich seine Mutter und schließlich sich selbst tötete. Fünfsinn unterstützt im Zusammenspiel mit dem Hanauer Opferbeauftragten Andreas Jäger und anderen Beteiligten Angehörige der Opfer und Überlebende des Anschlags im Umgang mit Behörden und koordiniert Hilfen.
Er sei nicht sicher, ob eine Einmalzahlung das Leid der Menschen wirklich lindern könne, sagte Fünfsinn. Er selbst vermeide bei seiner Aufgabe deshalb möglichst, finanzielle Versprechungen zu machen. "Für mich ist es wichtiger, den Menschen zu helfen, wieder den Weg zurückzufinden nach solchen traumatischen Ereignissen." Vor allem aber müsse versucht werden, nicht die Opfer unterschiedlicher Straftaten gegeneinander auszuspielen. "Man wird mit einem Opferfonds nie Zufriedenheit bei allen Menschen erreichen können, das ist meines Erachtens ausgeschlossen." Bislang seien zudem die Voraussetzungen für Leistungen noch gar nicht von der Politik definiert.
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dpa