Fünf Jahre Haft für zwei Überfälle auf Frankfurter Juweliere
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/73H5RG63PNISXCACBVXCXMUGOU.jpg)
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.
© Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa/Archivbild
Frankfurt/Main. Das Gericht ging von Raub und schwerem Raub aus, weil er in einem Fall eine Verkäuferin mit einer Schreckschusswaffe bedroht hatte. AZ 3340 Js 206417/20)
Der Angeklagte hatte nach Gerichtsangaben zunächst im Januar dieses Jahres in einem der Schmuckgeschäfte Armreifen und Goldringe im Einkaufswert von 11 000 Euro zusammengerafft und mitgenommen. Drei Wochen später erbeutete er im zweiten Laden wiederum Armbänder und Ringe aus Gold im Wert von rund 8000 Euro. Die Schmuckstücke versetzte er auf dem Dealer-Schwarzmarkt für rund 4 000 Euro, mit denen er seine Drogensucht finanzierte. Vor Gericht legte er ein umfassendes Geständnis ab. Weil er sich dabei therapiewillig zeigte, ordnete das Gericht neben der Strafe eine entsprechende Maßnahme an. Seine bislang 20 teilweise einschlägigen Vorstrafen wurden im Strafmaß zu seinem Nachteil gewertet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa