Fortbildung endet in Haft: Urteil wegen LSD-Schmuggel
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.
© Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Die bei einer staatlichen Organisation des Libanon tätige Frau hatte sich zu einer Fortbildung in den Niederlanden aufgehalten und stand kurz vor der Rückkehr, so das Gericht am Montag. Das Urteil ist rechtskräftig. (Aktenzeichen AZ 5140 Js 254642/19)
Vor dem Abflug drückte ihr ein Bekannter noch einen Briefumschlag in die Hand, den sie mitnehmen sollte. Weil libanesische Passagiere häufig wegen Geldwäscheverdachts kontrolliert würden, wurde auch die Juristin am Frankfurter Flughafen überprüft und kam daraufhin für dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft. Unter Tränen beteuerte sie vor Gericht, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei den Streifen um Rauschgift handelte.
Weil es sich um eine nur geringe Wirkstoffmenge gehandelt und die Frau darüber hinaus einen "glaubwürdigen und geläuterten Eindruck" gemacht habe, konnte sie den Gerichtssaal freien Fußes verlassen. Aus dem Heimflug in den Libanon wurde vorerst infolge Corona nichts - die Juristin will solange bei Bekannten unterkommen.
dpa