Finanzminister appelliert bei Grundsteuerreform an Kommunen
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Michael Boddenberg (CDU), Finanzminister des Landes Hessen.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Wiesbaden. Er könne daher den Kommunen nur dringend empfehlen, die vorgeschlagenen und rechnerisch ermittelten Hebesätze auch anzuwenden, um Aufkommenneutralität zu gewährleisten. Damit ist gemeint, dass die Umstellung den Städten und Gemeinden nicht mehr oder weniger Geld bringen soll. Das liege letztendlich aber im Ermessen der kommunalen Selbstbestimmung, erklärte Boddenberg.
Eine vom Finanzministerium erarbeitete Liste zeigt an, mit welchen Hebesätzen die Einnahmen nach der Umstellung konstant bleiben. So wäre sofort sichtbar, wenn Kommunen die Reform für Erhöhungen nutzen.
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen. Sie muss bundesweit neu geregelt werden, weil das Bundesverfassungsgericht das derzeit geltende System wegen veralteter Werte für verfassungswidrig erklärt hat. Da viele Länder Einwände gegen das vom Bundestag beschlossene neue Modell hatten, dürfen sie eigene Varianten entwickeln.
Die Grundsteuer wird von allen Immobilienbesitzern gezahlt, Mieter werden über die Nebenkostenabrechnung zur Kasse gebeten. Zwar haben Bund und Länder das Ziel ausgegeben, die Steuer unterm Strich stabil zu halten. Das letzte Wort über die Höhe der Grundsteuer haben aber die einzelnen Kommunen durch ihre Hebesätze.
Nach den Plänen der hessischen Landesregierung sollen sich die Größe, die Lage und die Nutzung der Immobilien künftig auf die Steuerhöhe auswirken. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes im Parlament warnte die Landtagsopposition unter anderem vor einem Flickenteppich unterschiedlicher föderaler Regelungen. Mit dem vorgelegten Entwurf verpasse Hessen zudem die Chance, die Grundsteuer gerecht, transparenter und einheitlich zu gestalten.
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dpa