FDP-Kritik an Auszahlungstempo von Coronahilfen
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/S2TMLYNOOVJLS6QPTP2C7JR3YQ.jpg)
Bettina Stark-Watzinger (FDP).
© Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Wiesbaden/Berlin. Sie berief sich dabei auf Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums.
Das hessische Wirtschaftsministerium widersprach: Von 334 Millionen Euro beantragten Dezemberhilfen seien bereits 133 Millionen Euro ausgezahlt worden. Darin enthalten seien vor allem Abschlagzahlungen und die Direktzahlungen an Soloselbstständige. Das seien knapp 40 Prozent der beantragten Summe.
Die Auszahlung der restlichen Beträge, die nun abgewickelt werden, sei ebenfalls gut angelaufen und erfolge parallel mit der Bearbeitung der Novemberhilfen, teilte das Wirtschaftsministerium weiter mit. Von den Novemberhilfe seien bislang mehr als drei Viertel bearbeitet und komplett ausgezahlt worden.
Stark-Watzinger kritisierte dagegen, dass die zugesagten schnellen Hilfen für die Geschäftsschließungen erst Wochen und Monate später im Schneckentempo bei den betroffenen Unternehmen ankämen. "Denen gehen gerade die letzten Reserven aus", mahnte die Politikerin der in Hessen oppositionellen Partei. "Hinzu kommt, dass ihnen die Perspektive fehlt, wie und wann es weitergeht." Die Betroffenen müssten weiter Miete zahlen und ihre Kosten tragen, aber seit Wochen hätten sie keine Einnahmen mehr. Die "existenzgefährdende Rettungspolitik" von Bund und Ländern wirke zunehmend demotivierend.
"Wir müssen aufpassen, dass aus der Corona-Krise keine schwere Wirtschaftskrise wird, weil großzügig angekündigte Hilfen nicht ankommen", erklärte die FDP-Politikerin. Der Bund und das Land Hessen müssten bei der Auszahlung der November- und Dezemberhilfen sowie der Überbrückungshilfe III, die man aufgrund mangelnder Software noch nicht einmal beantragen könne, Tempo machen. Zudem müsse der steuerliche Verlustrücktrag großzügiger ausgestattet werden.
Die Dezemberhilfe richtet sich an Unternehmen, Selbstständige und auch Vereine, die von den Schließungen im Dezember besonders stark betroffen waren. Sie können Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Dezember 2019 erhalten. Bei den Hilfen stellt der Bund die Mittel zur Verfügung. Die Bundesländer sind für Antragsbearbeitung, Prüfung und Auszahlung zuständig.
© dpa-infocom, dpa:210210-99-379084/3
dpa