Kriminalität

Falsche Autohäuser: Neun Jahre Haft für Millionenbetrüger

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand.

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand.

München. Wegen eines Millionenbetrugs mit falschen Autohäusern muss ein 41-Jähriger für neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte ihn am Mittwoch wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Dutzenden Fällen und wies ihn zudem wegen seiner Alkohol- und Kokainsucht in eine Entzugseinrichtung ein. Zwei Helfer des Mannes wurden zu vier Jahren und einem Monat sowie zu einem Jahr und einem Monat Haft verurteilt.

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Das Gericht war zu der Überzeugung gekommen, dass die Angeklagten seit Februar 2016 insgesamt 31 Menschen und Firmen um gut 1,1 Millionen Euro geprellt hatten. In Bayern, Hessen und Sachsen trieben sie ihr Unwesen und brachten ihre Opfer online dazu, viel Geld für Autos zu überweisen, die es nicht gab. Dafür bauten sie ein System aus falschen Identitäten, Tarnkonten und Handynummern auf.

Es habe sich um ein "unglaubliches kriminelles Geflecht" gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Frank Zimmer. Damit hätten die Täter "eine unglaubliche Zahl von unglaublichen Fällen" begangen und ganze Polizeidienststellen "an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht".

Positiv sei allerdings zu werten, dass der Hauptangeklagte bereits zu Prozessbeginn die Vorwürfe gegen ihn eingeräumt hatte. Er habe keine Frage offen gelassen. Den Schaden muss der Hauptangeklagte in vollem Umfang ersetzen.

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Zum Auftakt im Dezember hatte sich der 41-Jährige bei den Opfern entschuldigt. Auch in seinem letzten Wort am Mittwoch bat er Betrogene und Helfer unter Tränen um Entschuldigung. Er sei "fest entschlossen, mein zukünftiges Leben wieder mit harter und ehrlicher Arbeit zu bestreiten". Mit den kriminellen Machenschaften habe er begonnen, weil er Anlagebetrügern aufgesessen und so in finanzielle Nöte geraten sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre und zehn Monate Gefängnis für den vorbestraften Haupttäter gefordert, seine Verteidiger eine Strafe darunter. Bei einem Mittäter blieb das Gericht zwischen den Forderungen von Anklage und Verteidigung. Für einen Helfer, der die Tat in der Verhandlung bestritt, hatte dessen Verteidiger Freispruch beantragt.

Das Verfahren gegen eine Mitangeklagte wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wird später weiterverhandelt. Das Immunsystem der Frau sei durch Medikamente geschwächt, darum meide sie auf ärztlichen Rat in Zeiten der Coronakrise Reisen und Menschenansammlungen. Im Laufe des Prozesses war das Verfahren gegen eine andere Angeklagte eingestellt worden.

dpa

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