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Erstes Urteil im Prozess um Vergewaltigung: Freispruch

Ein Richterhammer liegt auf einer Richterbank.

Ein Richterhammer liegt auf einer Richterbank.

Frankfurt/Main. Wie es am Freitag hieß, war es dem damals 15 Jahre alten Jugendlichen nicht nachzuweisen, dass er im September 2011 direkt an den sexuellen Übergriffen auf eine 38-Jährige beteiligt war. Insbesondere schied eine Hautspur des Mannes unter dem Fingernagel des Opfers als Indiz aus. Wie die Frau selbst ausgesagt habe, sei ihr von dem Jugendlichen beim Übersteigen des Drahtzaunes zu dem Grundstück geholfen worden, so dass es auch bei dieser Gelegenheit zu der Hautabschürfung gekommen sein könne. Das Urteil ist rechtskräftig. AZ 4781 Js 204409/12

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Den vier übrig gebliebenen jungen Männern, zum Tatzeitpunkt höchstens 18 Jahre alt, wird in der Anklage zur Last gelegt, die 38-Jährige in vielfacher Weise in der Holzhütte vergewaltigt und sexuell genötigt zu haben. Bereits in einem ersten Prozess im Frühjahr vergangenen Jahres bestritten die Angeklagten die Vorwürfe und schilderten das Geschehen in der Hütte als "einvernehmlich". Der Prozess musste im Sommer unterbrochen werden, weil ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der Aussage des Opfers eingeholt werden sollte. Seit Anfang März saßen sie erneut auf der Anklagebank. Der Prozess gegen die vier weiteren Angeklagten wird fortgesetzt.

dpa

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