Entlastung für Studierende: "Freischuss" und Zusatz-Semester
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Studierende mit Mund- und Nasenmaske sitzen in einem Hörsaal.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild
Wiesbaden. Studierenden, die wegen der Pandemie keine oder nicht alle vorgesehenen Leistungen erbringen können, sollen demnach grundsätzlich keine Nachteile entstehen.
Wie schon für die vergangenen drei Semester werde daher die Regelstudienzeit nun auch für das Wintersemester 2021/2022 um ein zusätzliches Semester erhöht. "Damit ist eine weitere Verlängerung des möglichen Bafög-Bezugs gewährleistet", teilte das Ministerium mit. Außerdem gibt es eine "Freischuss"-Regelung: Wer unter Corona-Bedingungen durch eine eigentlich nicht wiederholbare Hochschulprüfung gefallen ist, bekommt einen zweiten Versuch, sofern kein Verstoß gegen die Prüfungsordnung Grund fürs Nichtbestehen war.
Die Regelungen betreffen dem Ministerium zufolge die fünf hessischen Unis, fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften, drei Kunsthochschulen sowie die Hochschule Geisenheim und die staatlich anerkannten nicht-staatlichen Hochschulen, nicht aber die Verwaltungsfachhochschulen.
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dpa
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