Elfeinhalb Jahre Haft für Schüsse auf Parkdeck
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Eine Statue der Justitia unter freiem Himmel.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Das Landgericht Frankfurt hat am Montag einen 61 Jahre alten Mann nach mehreren Schüsse auf seine frühere Lebensgefährtin wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Deutsche hatte im November 2019 seiner 53 Jahre alten Ex-Freundin und deren neuem Partner auf einem Parkdeck in Bad Homburg aufgelauert und mehrere Schüsse auf die Frau abgegeben. Sie wurde von drei Schüssen getroffen und lebensgefährlich verletzt. Auch ihr neuer Partner erlitt Verletzungen. Die Schwurgerichtskammer ging bei der Beurteilung der Tat von den Mordmerkmalen der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe aus. (Aktenzeichen 3690 Js 254644/19)
Zum Zeitpunkt der Tat waren der 61-jährige und seine ehemalige Freundin bereits seit mehreren Jahren getrennt. Die Eifersucht des Mannes war hingegen nicht geringer geworden. Er hatte unter anderem einen GPS-Sender am Auto der Frau installiert, so dass er stets über ihren Aufenthaltsort informiert war.
Während der mehrmonatigen Beweisaufnahme hatte die Schwurgerichtskammer umfangreiche Aufzeichnungen des Mannes über seine frühere Lebensgefährtin gesichtet. "Sie waren Zeugnis der Degradierung eines anderen Menschen", hieß es im Urteil. Der Angeklagte habe der 53-Jährigen dabei ihr weiteres Lebensrecht abgesprochen und sich selbst "gottesgleich das Recht auf Rache ermöglicht". Keinen Glauben schenkte das Gericht der Aussage des Angeklagten, er habe sich auf dem Parkdeck selbst töten und die Frau mit diesem Anblick bestrafen wollen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer elf Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte sich wegen gefährlicher Körperverletzung auf fünf Jahre Haft festgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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dpa