Einweisung in Psychiatrie nach Messerattacke
Frankfurt/Main. Die Schwurgerichtskammer entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der aus Eritrea stammende Mann hatte im September vergangenen Jahres einem 21 Jahre alten Syrer ohne erkennbaren Grund ein Küchenmesser in den Oberkörper gestochen und ihn damit erheblich verletzt. Nach seiner Festnahme habe es Anzeichen für einen "völligen Realitätsverlust infolge Drogenkonsums" gegeben, so der psychiatrische Sachverständige.
In dem Prozess sprach der Mann von Erinnerungslücken. Laut Gutachten ist eine weitere Therapie bei dem Mann erforderlich. Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an. Rechtlich wurde der Vorfall - anders als angeklagt - als gefährliche Körperverletzung gewertet, weil der Angreifer von sich aus mit der Messerattacke aufgehört habe, also vom versuchten Totschlag zurückgetreten sei.
dpa
OP