Einen Tag nach Haftentlassung erneut straffällig: Haftstrafe
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Ein Mikrofon im Landgericht Frankfurt.
© Quelle: Fredrik von Erichsen/dpa
Frankfurt/Main. Die Berufung des Mannes gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt wurde am Freitag vom Landgericht zurückgewiesen.
Der Angeklagte hatte es bei seinen Diebstählen vor allem auf Textilien abgesehen. Nachdem er in einem Kaufhaus eine Hose gestohlen hatte, wurde er zu sechs Monaten Haft verurteilt. Ein Päckchen, das er nach der Verbüßung dieser Strafe im März dieses Jahres einem Postzusteller wegnahm, enthielt ein T-Shirt im Wert von rund 40 Euro.
Vor Gericht wollte der geständige Angeklagte auf eine Bewährungsstrafe hinaus. Die Richter stellten im Urteil jedoch fest, dass dies schon aufgrund mehrerer einschlägiger Vorstrafen nicht möglich sei. Auch der enge zeitliche Zusammenhang zwischen der Haftentlassung und der neuen Tat spreche gegen eine Strafaussetzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa
OP