Ehepaar getötet: Vater und Sohn erneut vor Gericht
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Eine Justitia-Statue im Gegenlicht.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Archivbild
Frankfurt/Main. Mord oder Notwehr? Bereits zum dritten Mal beschäftigt sich die Justiz vom kommenden Donnerstag (22.4.) an mit dem gewaltsamen Tod eines Ehepaars. Die beiden 57 Jahre alten Eigentümer eines Reiterhofs in Maintal-Dörnigheim (Main-Kinzig-Kreis) waren im Juni 2014 auf dem Gelände von zwei Mietern getötet worden. Dabei handelt es sich um einen Vater und seinen Sohn. Der heute 66 Jahre alte Mann erstach nach den früheren gerichtlichen Feststellungen zunächst den Ehemann. Kurze Zeit später wurde dessen Ehefrau von dem inzwischen 36 Jahre alten Sohn erschossen.
In zwei Prozessen hatte das Landgericht Hanau 2015 und 2018 diesen Sachverhalt festgestellt, die beiden Angeklagten jedoch freigesprochen. Eine Notwehrsituation, die den Einsatz des Messers und der Schusswaffe gerechtfertigt haben könnte, könne nicht ausgeschlossen werden, hieß es jeweils nach umfangreichen Beweisaufnahmen. Der Auseinandersetzung lagen offenbar Streitereien wegen Mietzahlungen zugrunde. Bei dem Zwischenfall sollen Vater und Sohn möglicherweise von den späteren Opfern mit einem Messer und einem Beil bedroht worden sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte vor Gericht lebenslange Haft für den Vater wegen Mordes und siebeneinhalb Jahre Haft für den Sohn wegen Totschlags gefordert hatte. Sie akzeptierte die Freisprüche ebenso wenig wie der Rechtsanwalt der als Nebenkläger vertretenen Hinterbliebenen der Opfer.
Der Bundesgerichtshof gab auch der Revision gegen den zweiten Freispruch statt und verwies die Sache zur vollständigen Neuverhandlung diesmal an das Landgericht in Frankfurt. Die Schwurgerichtskammer steht vor einer umfangreichen Beweisaufnahme mit bisher 22 Verhandlungstagen bis in den Sommer hinein.
Dabei sollen sowohl zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld der Angeklagten und Opfer wie auch technische Sachverständige gehört werden. Der Beginn des dritten Prozesses hatte sich noch einmal verzögert, weil beide Angeklagte nicht in Untersuchungshaft sind und die Richter stark mit bevorzugten Haftsachen belegt sind.
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dpa
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