Dreieinhalb Jahre Haft nach Attacke mit Schlagstock
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Eine Figur der blinden Justitia an der Fassade eines Gerichts.
© Quelle: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Das Gericht ging am Donnerstag von gefährlicher Körperverletzung aus. Ohne erkennbaren Anlass war der 20 Jahre alte Verurteilte im November vergangenen Jahres auf seinen 24 Jahre alten Kontrahenten losgegangen und hatte ihn mit dem Schlagstock niedergestreckt. Dabei soll er "I kill you" gerufen haben. Die Staatsanwaltschaft ging wegen dieses Ausspruch zunächst von einem bedingten Tötungsvorsatz aus und klagte den Mann wegen versuchten Totschlags an.
Laut Urteil konnten jedoch keine sicheren Anhaltspunkte für ein versuchtes Tötungsdelikt festgestellt werden. Insbesondere fehle ein eindeutiges Tatmotiv. Schon im April hatte das Gericht verhandelt, den Prozess jedoch wegen einer nötig gewordenen Begutachtung des Angeklagten abgebrochen. Nach der psychiatrischen Expertise liegt keine Einschränkung der Schuld- und Steuerungsfähigkeit vor. Der Angeklagte hatte von intensivem Drogenkonsum berichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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dpa