Doppelmord in Südhessen: Entscheidung über erneuten Prozess
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Ein Hinweisschild trägt Aufschriften der Gerichtsämter in Frankfurt am Main sowie das hessische Landeswappen.
© Quelle: Arne Dedert/dpa
Frankfurt. Mehr als zehn Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Ehepaares im südhessischen Babenhausen muss das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) über ein Wiederaufnahmeverfahren gegen den verurteilten Doppelmörder entscheiden. Eine Entscheidung könnte möglicherweise in den kommenden zwei Wochen fallen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag. Das Landgericht Kassel hatte im August mit einem Beschluss einen Antrag des Verteidigers Gerhard Strate auf Wiederaufnahme abgelehnt. Dagegen legte der Anwalt des verurteilten Doppelmörders Beschwerde ein, die seit dieser Woche beim vorliegt. (Az.: 1 Ws 157/19)
Das Landgericht Darmstadt hatte den Mann 2011 unter anderem wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellten die Richter eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen. Der Urteilsbegründung zufolge schoss der Mann auf seine Nachbarn wegen regelmäßiger Ruhestörungen. Die behinderte Tochter wurde schwer verletzt. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2012 das Urteil.
Strate beruft sich mit seinem Antrag auf Wiederaufnahme auf ein neues Gutachten eines Schusswaffensachverständigen, nach dem sein Mandant nicht der Todesschütze gewesen sein kann. Das Landgericht Kassel lehnte den Antrag ab, weil nach Auffassung des Gerichts der Hinweis auf neue Gutachter kein neues Beweismittel ist, da in dem Verfahren bereits ein Sachverständiger gehört wurde. Sollte das OLG seine Beschwerde ablehnen, kündigte Strate den Gang nach Karlsruhe an. "Dann würde ich Verfassungsbeschwerde einlegen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Würde das OLG grünes Licht geben, dann müsste erneut in Kassel verhandelt werden, da das dortige Gericht für Wiederaufnahmeverfahren aus Darmstadt zuständig sei.
Die Ehefrau des Verurteilten ist von der Unschuld ihres Mannes überzeugt und kämpft mit dem Verein Monte Christo seit einigen Jahren um einen neuen Prozess.
Rechtsanwalt Strate hatte unter anderem das bayerische Justizopfer Gustl Mollath vertreten. Der hatte gegen seinen Willen mehr als sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie zugebracht. Erst 2013 kam er frei. Ein Jahr später war er in einem aufsehenerregenden Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf der Körperverletzung an seiner Ex-Frau freigesprochen worden.
Wiederaufnahmeverfahren haben in Deutschland zum Ziel, rechtskräftige Urteile zu überprüfen, zum Beispiel wenn neue Beweise oder Zeugen auftauchen. Ein solches Verfahren ist aber an sehr strenge Voraussetzungen gebunden.
dpa