Corona-Prämie für EKHN-Angestellte
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Geldscheine stecken in einem Geldbeutel.
© Quelle: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild
Darmstadt. Eine prozentuale Einkommenserhöhung habe man hingegen angesichts der angespannten Haushaltslage nicht beschließen können, hieß es. Die Arbeitgeber übernähmen aber die Kosten für die betriebliche Altersversorgung wie bisher vollständig sowie eine Verbesserung der Altersversorgung in Kurzarbeit.
Nachdem Mitarbeiter in den Diakonie- und Sozialstationen bereits im Sommer eine Corona-Prämie erhalten haben, bekämen nun auch alle anderen privatrechtlich Beschäftigten sowie die Auszubildenden und Praktikanten in der EKHN die Sonderzahlung, hieß es weiter.
In Zeiten zurückgehender Haushaltsmittel seien der arbeitsrechtlichen Kommission die Sicherung der Arbeitsplätze und die Unterstützung der Beschäftigten in der Altersversorgung wichtig gewesen. "Die Pandemie mit der Folge der wirtschaftlichen Krise und dem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen ist im Ergebnis deutlich zu spüren", hieß es.
Die Arbeitsrechtliche Kommission regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). In ihr sind Arbeitgeber der EKHN sowie Arbeitnehmer des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiter jeweils mit fünf Personen paritätisch vertreten. Das Gebiet der EKHN erstreckt sich auf Teile Hessens und Rheinland-Pfalz.
dpa