Finanzen

Corona-Hilfen künftig Teil des Landeshaushalts

Wiesbaden. Der Entwurf für den Landeshaushalt für das Jahr 2022 werde verändert, um alle erforderlichen Corona-Hilfen auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Das Sondervermögen werde abgewickelt.

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Der Staatsgerichtshof hat das milliardenschwere Finanzierungsmodell als verfassungswidrig eingestuft. Das Land hat nach dem Urteil von Hessens obersten Richtern eine Übergangsfrist bis Ende März 2022, um eine Neuregelung für die Finanzierung der Corona-Hilfen sicherzustellen. Bereits ausbezahlte oder verplante Unterstützungsleistungen aus dem Sondervermögen müssen nicht zurückbezahlt oder einbehalten werden.

Es spreche viel dafür, die zweite und dritte Lesung des Haushalts 2022 um jeweils eine Plenarrunde zu verschieben und den Etat somit im Februar 2022 zu verabschieden, sagte Boddenberg. "Das gäbe allen die Möglichkeit, Hinweise, die uns das Gericht mit seinem Urteil gegeben hat, ebenso sorgsam einzuarbeiten wie die Ergebnisse der demnächst anstehenden November-Steuerschätzung."

Da alle bereits bewilligten Maßnahmen und eingegangenen Verpflichtungen von dem Urteil unberührt bleiben, seien für das laufende Jahr weder ein Nachtragshaushalt noch die Rückabwicklung von schon ausgezahlten Mittel nötig, teilte der Finanzminister mit. Derzeit werde geprüft, inwieweit die Übergangsfrist für eine neue Finanzierung der Corona-Hilfen ausgeschöpft werden müsse. "Vieles spricht dafür, bereits mit der Verabschiedung des Haushalts 2022 das Sondervermögen auslaufen zu lassen."

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© dpa-infocom, dpa:211103-99-851757/2

dpa

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