Extremismus

Bundesanwaltschaft kündigt Revision zu Lübcke-Prozess an

Ein Mitangeklagter (M) im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke steht im Gerichtssaal neben seiner Anwältin Nicole Schneiders (l).

Ein Mitangeklagter (M) im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke steht im Gerichtssaal neben seiner Anwältin Nicole Schneiders (l).

Frankfurt/Main. Dabei geht es um den Freispruch des Hauptangeklagten Stephan Ernst im Fall des Messerangriffs auf einen irakischen Flüchtling sowie den Freispruch für den Mitangeklagten Markus H. von der Mittäterschaft am Lübcke-Mord. Man sehe H. weiterhin als Teilnehmer an dem Mordgeschehen, sagte Kilmer.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts hat Ernst den CDU-Politiker Walter Lübcke in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus in Nordhessen mit einem Kopfschuss getötet. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der ursprünglich wegen Beihilfe zum Mord angeklagte H. wurde wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht verurteilt.

© dpa-infocom, dpa:210128-99-208695/3

dpa

Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken