Bundesanwaltschaft kündigt Revision zu Lübcke-Prozess an
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Ein Mitangeklagter (M) im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke steht im Gerichtssaal neben seiner Anwältin Nicole Schneiders (l).
© Quelle: Kai Pfaffenbach/Reuters/Pool/dpa/Aktuell
Frankfurt/Main. Dabei geht es um den Freispruch des Hauptangeklagten Stephan Ernst im Fall des Messerangriffs auf einen irakischen Flüchtling sowie den Freispruch für den Mitangeklagten Markus H. von der Mittäterschaft am Lübcke-Mord. Man sehe H. weiterhin als Teilnehmer an dem Mordgeschehen, sagte Kilmer.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts hat Ernst den CDU-Politiker Walter Lübcke in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 auf der Terrasse von dessen Wohnhaus in Nordhessen mit einem Kopfschuss getötet. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Der ursprünglich wegen Beihilfe zum Mord angeklagte H. wurde wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht verurteilt.
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dpa