Boddenberg: Beschlüsse des Bundes greifen nicht weit genug
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Michael Boddenberg (CDU), Finanzminister von Hessen.
© Quelle: Andreas Arnold/dpa/Archivbild
Wiesbaden. "Der Beschluss greift zu kurz und muss zügig nachgebessert werden", teilte der CDU-Politiker am Donnerstag mit. Die Spitzen von Union und SPD hatten sich geeinigt, den steuerlichen Verlustrücktrag auszuweiten. Damit können Unternehmen nun in größerem Umfang Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen. Vorgesehen ist, den Verlustrücktrag zu verdoppeln - auf maximal 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen bei einer Zusammenveranlagung.
Grundsätzlich begrüße er eine Verdoppelung der Höchstbeträge, teilte Boddenberg mit. "Ich hätte mir in dieser schweren Krise eine noch deutlichere Anhebung gewünscht", kritisierte er gleichzeitig. Für mittelständische Unternehmen sei der Höchstbetrag immer noch zu knapp bemessen. Denn es seien gerade Unternehmen jenseits dieser Grenze, die bei den bisherigen Hilfen häufig durch das Raster fielen.
Auch den Rücktragszeitraum bei nur einem Jahr zu belassen, sei ein Fehler. Es führe dazu, dass pandemiebedingte Verluste aus dem Jahr 2021 nur in das Krisenjahr 2020 zurückgetragen werden könnten. Das laufe in der Mehrzahl der Fälle aber ins Leere. Unternehmen, die 2021 coronabedingt Verluste erleiden, hätten auch schon 2020 keine Gewinne gemacht. Ein Zeitraum von zwei Jahren sei hier besser. So könnten Verluste aus 2020 und 2021 mit Gewinnen aus 2019 und 2018 verrechnet werden. Das sei auch für die öffentliche Haushalte eine bessere Lösung. "Damit würden Unternehmen in der Zukunft sehr viel schneller wieder zu Steuerzahlern."
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dpa