Innere Sicherheit

BKA rechnet mit Anstieg rechtsextremistischer Gefährder

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), vor dem Logo des BKA.

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Wiesbaden. Die Veranstaltung stand diesmal unter dem Motto "Stabilität statt Spaltung: Was trägt und erträgt die Innere Sicherheit".

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Aktuell gelten bundesweit 75 Rechtsextremisten als Gefährder. Mehr als doppelt so viele Rechte werden als "relevante Personen" eingeschätzt. Ende 2017 lag die Zahl der Gefährder aus dem rechten Spektrum noch bei weniger als 30 Personen. Der Anstieg lässt sich laut Münch nicht nur mit einer verstärkten Gewaltbereitschaft in der Szene erklären, sondern man schaue auch genauer hin.

Als Gefährder bezeichnet die Polizei Menschen, denen sie schwere, politisch motivierte Gewalttaten zutraut - bis hin zu Terroranschlägen. Zum Kreis der "relevanten Personen" zählt, wer in der Szene als "Führungsperson", als "Akteur" oder als Logistiker und Unterstützer agiert. Außerdem müssen "objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung" verüben werden. Auch Kontakt- oder Begleitpersonen eines Gefährders oder eines Verdächtigen gehören zu dieser Gruppe.

Das BKA bereitet aktuell mit Unterstützung von Wissenschaftlern ein neues Instrument vor, um das Risiko, dass von einzelnen Gefährdern ausgeht, genauer einschätzen zu können. Es soll im kommenden Jahr zur Verfügung stehen und den regional verantwortlichen Polizeibehörden helfen, ihre begrenzten Ressourcen auf besonders gefährliche Extremisten zu konzentrieren. Ein entsprechendes Werkzeug gibt es bereits zur Einschätzung von islamistischen Gefährdern. Die Einschätzung kann laut Experten jeweils nur gelingen, wenn genügend Informationen zu dem jeweiligen Gefährder vorhanden sind. Das BKA sei bereit, die Polizeibehörden der Länder hier zu unterstützen im Sinne eines "Lastenausgleichs", sagte Münch.

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"Wir müssen dafür sorgen, dass die Waffenbehörden Extremisten effektiver entwaffnen", forderte der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle. Die rechtlichen Grundlagen hierfür existierten bereits. "Das Beispiel einzelner Behörden zeigt, dass ein konsequentes Vorgehen gegen Rechtsextremisten und Reichsbürger auch einer gerichtlichen Prüfung standhält."

"Wir erleben aktuell immer neue Wellen des Hasses, vor allem im Internet, in der Pandemie noch aggressiver als zuvor", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. "Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen sind keine Meinungsäußerungen, sondern Straftaten, die Konsequenzen haben müssen", betonte die SPD-Politikerin. Wichtig sei hier die ab 2022 geltende Meldepflicht sozialer Netzwerke an das BKA.

© dpa-infocom, dpa:211118-99-48673/2

dpa

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