Bislang rund 400 Anträge für die Überbrückungshilfe III
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Ein Gitter verschließt einen Laden.
© Quelle: Tom Weller/dpa/Symbolbild
Wiesbaden. Mit der vollständigen Auszahlungen der geprüften Anträge auf Überbrückungshilfe III werde ab Mitte März gerechnet.
Bei der Überbrückungshilfe III können Unternehmen und Solo-Selbstständige, die von Pandemie und Lockdown stark betroffen seien, für die Zeit zwischen November 2020 bis Ende Juni 2021 Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese müsse nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzung für Anträge ist, dass ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat. Erstattet werden fixe Betriebskosten. Eine Ausnahme gibt es für Soloselbstständige, die statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale ("Neustarthilfe") von maximal 7500 Euro beantragen können.
Die Antragstellung und die Abschlagszahlungen werden vom Bund organisiert. Die Bearbeitung der Anträge und damit auch die Überweisung der Gelder, die über die Abschlagszahlungen hinausgehen, ist den Angaben zufolge Aufgabe der Länder.
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dpa