Bewährungsstrafe nach Einbruch in Finanzamt: Ein Euro Beute
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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer.
© Quelle: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Der drogenabhängige Täter war Anfang Mai 2019 über ein Fenster in die Behörde eingedrungen und hatte eine Kaffeemaschine sowie Münzgeld in der Höhe von einen Euro gestohlen. Danach flüchtete er zunächst unerkannt, wurde jedoch einige Wochen später aufgrund gentechnischer Spuren ermittelt und festgenommen. Der an dem Amtsgebäude entstandene Sachschaden war mit rund 1000 Euro wesentlich höher als der Wert der Beute. (Az.: 3500 Js 223898/20)
Vor Gericht legte er ein umfassendes Geständnis ab. Den Namen eines bei der Tat mitwirkenden Komplizen aber nannte er nicht. Drogenentzug sei vor allem das Motiv gewesen. Nachdem er bereits mehrere Wochen in Untersuchungshaft war und mittlerweile einen gesetzlichen Betreuer sowie eine entsprechende Wohnung vorweisen kann, entschied sich das Gericht für die Strafaussetzung zur Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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dpa