Bewährungsstrafe für Bauarbeiter: Angriff mit Malerpinsel
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.
© Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa
Frankfurt/Main. Der heute 47-Jährige hatte zunächst im September 2017 auf einer Baustelle in Düsseldorf einen Kollegen mit einem schweren Malerpinsel ins Gesicht geschlagen. Das Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und klagte über ein beschädigtes Gebiss. Einige Wochen später nötigte er den Kollegen auch noch, die Strafanzeige zurückzunehmen. Anderenfalls werde er ihn im Rhein versenken. (Az.: 3590 Js 253478/18)
Im Mai 2018 gab es eine weitere Auseinandersetzung am Rande einer Baustelle in Frankfurt-Fechenheim. Beim Feierabend-Bier an einem Kiosk geriet er mit einem Kollegen aus nichtigem Anlass in Streit. Mit einem abgebrochenen Flaschenhals fügte er ihm einen tiefen Schnitt in den Rücken zu. Im Juli vergangenen Jahres wurde er schließlich festgenommen und saß seither in Untersuchungshaft.
Vor Gericht räumte er lediglich die Attacke mit dem Flaschenhals ein. Der Angriff mit dem Pinsel konnte ihm jedoch mit Hilfe mehrerer eindeutiger Zeugenaussagen nachgewiesen werden. Zudem hatte er ihn unmittelbar danach bei einem Vorgesetzten eingeräumt. Das Gericht setzte den Mann nach der Verkündung des Urteils auf freien Fuß, damit er in seine polnische Heimat zurückkehren könne. Das Urteil ist rechtskräftig.
dpa