Behörde verbietet mutmaßlichem Reichsbürger Waffenbesitz
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Hände laden eine Schreckschuss-Pistole «Walther P22» mit einem Magazin.
© Quelle: Oliver Killig/ZB/dpa/Symbolbild
Darmstadt/Offenbach. Das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigte nach eigenen Angaben vom Mittwoch den Entzug der Waffenbesitzkarten (5 L 10/20.DA) im vergangenen Dezember.
Die bei der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises vor fünf Jahren gemachten Angaben ließen erkennen, dass der Mann der sogenannten Reichsbürgerbewegung zuzuordnen sei, befanden die Richter. Weil er damit die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne, besitze er nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit.
Im Jahr 2015 hatte der Mann einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und dabei unter anderem als Geburtsstaat das "Königreich Preußen" angegeben. Außerdem behauptete er, die Staatsangehörigkeit des Königreichs Sachsen zu besitzen. Laut Gericht sieht er sich dennoch nicht als Reichsbürger. Als Sportschütze besitzt er sechs Schusswaffen und zwei Waffenbesitzkarten.
dpa
OP