Urteile

Behörde verbietet mutmaßlichem Reichsbürger Waffenbesitz

Hände laden eine Schreckschuss-Pistole «Walther P22» mit einem Magazin.

Hände laden eine Schreckschuss-Pistole «Walther P22» mit einem Magazin.

Darmstadt/Offenbach. Das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigte nach eigenen Angaben vom Mittwoch den Entzug der Waffenbesitzkarten (5 L 10/20.DA) im vergangenen Dezember.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die bei der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises vor fünf Jahren gemachten Angaben ließen erkennen, dass der Mann der sogenannten Reichsbürgerbewegung zuzuordnen sei, befanden die Richter. Weil er damit die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkenne, besitze er nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit.

Im Jahr 2015 hatte der Mann einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und dabei unter anderem als Geburtsstaat das "Königreich Preußen" angegeben. Außerdem behauptete er, die Staatsangehörigkeit des Königreichs Sachsen zu besitzen. Laut Gericht sieht er sich dennoch nicht als Reichsbürger. Als Sportschütze besitzt er sechs Schusswaffen und zwei Waffenbesitzkarten.

dpa

OP

Anzeige
Anzeige

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken