Auflösung der Frankfurter Seebrücken-Demo war rechtswidrig
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.
© Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Den Angaben zufolge habe die Polizei den Teilnehmenden als Auflösungsgrund ein grundsätzliches Versammlungsverbot aufgrund der Corona-Pandemie genannt. Ein solches Verbot entsprach sowohl durch das Infektionsschutzgesetz als auch nach den Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus nicht der damaligen Rechtslage, erklärte das Gericht. Bei der Demonstration für die Evakuierung der Flüchtlingslager in Griechenland habe es sich "um eine Versammlung im Sinne von Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes" gehandelt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Rund 300 Menschen hatten sich bei der Aktion unter dem Motto "LeaveNoOneBehind" am 05. April 2020 am Mainufer versammelt. Die Polizei löste die Menschenmenge auf und forderte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer per Lautsprecherdurchsagen auf, den Bereich um den Eisernen Steg in Frankfurt zu verlassen. Die Anmelderin der Versammlung hatte nach der Auflösung gegen das Vorgehen der Polizei geklagt.
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dpa
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