Prozesse

Auflösung der Frankfurter Seebrücken-Demo war rechtswidrig

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand.

Frankfurt/Main. Den Angaben zufolge habe die Polizei den Teilnehmenden als Auflösungsgrund ein grundsätzliches Versammlungsverbot aufgrund der Corona-Pandemie genannt. Ein solches Verbot entsprach sowohl durch das Infektionsschutzgesetz als auch nach den Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus nicht der damaligen Rechtslage, erklärte das Gericht. Bei der Demonstration für die Evakuierung der Flüchtlingslager in Griechenland habe es sich "um eine Versammlung im Sinne von Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes" gehandelt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Rund 300 Menschen hatten sich bei der Aktion unter dem Motto "LeaveNoOneBehind" am 05. April 2020 am Mainufer versammelt. Die Polizei löste die Menschenmenge auf und forderte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer per Lautsprecherdurchsagen auf, den Bereich um den Eisernen Steg in Frankfurt zu verlassen. Die Anmelderin der Versammlung hatte nach der Auflösung gegen das Vorgehen der Polizei geklagt.

© dpa-infocom, dpa:211126-99-156909/2

dpa

OP

Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken