Gesundheit

Auch Einzelhandel kann Ungeimpfte draußen lassen

Ein Schild weist auf die 2G-Regel (Geimpft, Genesen) hin.

Ein Schild weist auf die 2G-Regel (Geimpft, Genesen) hin.

Wiesbaden. "Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) laut Mitteilung. "Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten."

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Betreiber im Kultur-, Gastronomie- und Veranstaltungsbereich konnten bereits die 2G-Regel anwenden. Wer nur Geimpfte und Genesene in seine Räume oder Läden lässt, darf auf die Abstands- und Maskenpflicht verzichten.

Die angepasste und bis zum 7. November verlängerte Corona-Verordnung des Landes sieht zudem Lockerungen vor, die auch Weihnachtsmärkte betreffen. Diese könnten in diesem Jahr stattfinden, Zugangskontrollen seien nicht erforderlich, erklärte Bouffier. Generell gilt für Volksfeste: Sie können ohne Genehmigung bestimmter Personenzahlen durchgeführt werden.

Zu den neuen Corona-Regeln gehört außerdem, dass in Alten- und Pflegeheimen bei einem einzelnen Infektionsfall kein automatisches Betretungsverbot für die gesamte Einrichtung mehr gilt. Stattdessen sollen individuell erforderliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

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Strengere Regelungen sieht die Verordnung auch vor: Ungeimpftes Krankenhauspersonal muss sich zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. In Schulen gilt: Maske auf am Sitzplatz und tägliche Tests unmittelbar nach einem positiven Schnelltest etwa eines Mitschülers - und nicht erst nach der Bestätigung durch einen genaueren PCR-Test.

Bouffier appellierte mit Blick auf das Ende der kostenlosen Corona-Tests für viele Bürgerinnen und Bürger, sich gegen das Virus impfen zu lassen: Hessen sei bislang gut durch den Herbst gekommen. "Trotzdem dürfen wir nicht unvorsichtig werden." Den größten Schutz biete eine Impfung. "Und diese ist nach wie vor unkompliziert, unbürokratisch und kostenfrei zu bekommen."

© dpa-infocom, dpa:211012-99-570509/2

dpa

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