Attacke am Bahnsteig: Haftstrafe für Haupttäter
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Die Außenfassade des Land- und Amtsgerichtes in Frankfurt.
© Quelle: Fredrik von Erichsen/dpa/Archivbild
Neu-Anspach/Frankfurt. Nach der lebensgefährlichen Attacke an einem Bahnsteig auf einen Fahrgast wegen eines verweigerten Handschlags ist der Haupttäter am Montag vom Frankfurter Landgericht zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Laut des vorsitzenden Richters war die Tat in der Halloween-Nacht 2019 am Bahnhof in Neu-Anspach (Hochtaunuskreis) "wie aus dem Nichts" geschehen, Täter und Opfer kannten sich nicht.
Der erst wenige Wochen zuvor aus der Haft entlassene 25 Jahre alte Haupttäter hatte vier Mal mit einem Messer bis zu neun Zentimeter tief in den Rücken des Fahrgastes gestochen, ihn zudem mit einer Schreckschusswaffe bedroht und in die Luft geschossen. "Dass bei den Stichen keine lebenswichtigen Organe getroffen wurden, war lediglich Zufall", meinte der Richter.
Kurz vor der Tat hatte der Fahrgast sich beim Aussteigen aus der Taunusbahn geweigert, einem heute 23-Jährigen die Hand zu geben. Es kam zu einem Streit, der 25-Jährige mischte sich ein, die Lage eskalierte schnell. Der 23-Jährige sowie ein Jugendlicher schlugen und traten auf das Opfer ein, der 25-Jährige stach und schoss. Der Mann wurde schwer verletzt.
Alle drei Täter wurden am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der 23-Jährige muss für zwei Jahre und acht Monate hinter Gitter, der heute 19 Jahre alte Mittäter erhielt eine Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Er war nach der Tat vor Ort geblieben und hatte dem Opfer Erste Hilfe geleistet. Er und die anderen Täter wurden bald nach der Attacke festgenommen, die beiden Erwachsenen sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Der Prozess hatte sich vor allem wegen etlicher Beweisanträge der Verteidigung seit September vergangenen Jahres gezogen, verhandelt wurde an über 30 Tagen.
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dpa
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