Anwalt bestreitet Untreue zu Lasten von Tierschutz-Stiftung
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Eine Figur der blinden Justitia.
© Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Ein Ehepaar hatte den Angeklagten 1985 zum Testamentsvollstrecker ernannt und mit der Errichtung der Stiftung beauftragt. Am Mittwoch war der erste Prozesstag.
Nicht er, sondern der verstorbene Steuerberater habe "private Entnahmen" aus dem Stiftungsvermögen getätigt, sagte der 73-Jährige. Darüber hinaus seien größere Ausgaben bei der Verwaltung von Immobilienvermögen in der Schweiz angefallen, das sich nicht wie beabsichtigt habe vermarkten lassen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dem eigentlichen Stiftungszweck lediglich 54 000 Euro zu Gute kamen, die an ein Tierheim überwiesen wurden. Die Wirtschaftsstrafkammer hat noch drei weitere Verhandlungstage terminiert und will den Prozess Mitte März abschließen.
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dpa