Antrag gegen Mitbewerber als Generalstaatsanwalt erfolglos
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Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten.
© Quelle: Christian Charisius/dpa/Symbolbild
Kassel. Die getroffene Auswahlentscheidung sei nicht fehlerhaft, begründete der VGH am Mittwoch seine Entscheidung. Die dienstlichen Beurteilungen des Antragstellers und des ausgewählten Bewerbers wiesen keine Mängel auf, die einen Qualifikationsvergleich zwischen beiden Bewerbern auf ihrer Grundlage ausschlössen. Auch die Auswahlerwägungen seien nicht anzufechten. (1 B 1574/21)
Ein Richter am Bundesgerichtshof hatte mit seinem Eilantrag die Entscheidung des Ministeriums angefochten. Der ausgewählte Bewerber ist Ministerialdirigent im Hessischen Justizministerium.
Generalstaatsanwalt Helmut Fünfsinn war im April 2020 in den Ruhestand gegangen. Seitdem ist die Stelle vakant; die Frankfurter Behörde wird von der stellvertretenden Generalstaatsanwältin Christina Kreis kommissarisch geleitet. Wann die Position des Generalstaatsanwalts wieder besetzt ist, ist auch nach der VGH-Entscheidung zunächst offen: Der Antragsteller könnte noch das Bundesverfassungsgericht anrufen.
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dpa
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