Anklage gegen Pilot nach tödlichem Flugunfall
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/VQLNH4L3DWBL2ARIR6AHLALKMU.jpg)
Eine Statue der Justizia.
© Quelle: Peter Steffen/dpa/Archivbild
Gersfeld/Fulda. Drei Menschen starben bei einem Flugunfall auf der Wasserkuppe - nun hat die Staatsanwaltschaft Fulda Anklage gegen den Piloten erhoben. Vorgeworfen werde dem 57 Jahre alten Mann fahrlässige Tötung und fahrlässige Gefährdung des Luftverkehrs, teilte die Staatsanwaltschaft Fulda am Dienstag mit. Als nächstes wird das Landgericht Fulda über die Zulassung der Anklage und einen Prozess entscheiden.
Bei dem Unglück war am 14. Oktober 2018 in Gersfeld ein Leichtflugzeug über die Landebahn hinausgerast und hatte eine Frau (39) und ihre beiden Kinder (11 und 12) getötet. Der Pilot hatte nach einem Landeversuch auf Hessens höchstem Berg durchzustarten versucht, was ihm aber nicht gelang. Die Maschine durchbrach eine Schranke und erfasste die Passanten auf einem angrenzenden Fußweg.
Zur Begründung der Anklage teilte die Staatsanwaltschaft mit: Der Pilot aus Ludwigshafen habe seine Sorgfaltspflichten nicht ausreichend beachtet und dadurch den Tod der drei Menschen verschuldet. Das Maschine sei beim Flug von Mannheim in die hessische Rhön überladen gewesen. Der Pilot habe es vor dem Flug versäumt, das Gewicht der mit vier erwachsenen Passagieren besetzten Maschine zu checken. Eine Überprüfung habe sich angesichts der Anzahl der Passagiere förmlich aufgedrängt.
Die Maschine vom Ty Cessna 172N hätte nur 1043 Kilogramm wiegen dürfen, wie die Staatsanwaltschaft berichtet. Letztlich sei sie mit 32 Kilogramm überladen gewesen. Aufgrund der damit verbundenen Leistungseinbußen der Maschine hätte der Pilot nicht fliegen dürfen.
Zudem habe der Pilot beim Landeanflug Fehler begangen haben, befand die Staatsanwaltschaft. Er habe den vorgegebenen Landeanflug verkürzt. Möglicherweise sei ihm auf der Gegenpiste nach einem Start ein Flugzeug entgegengekommen. Beim Aufsetzen sei er viel zu schnell gewesen. Die Entscheidung zum Durchstarten der Maschine sei dann letztlich zu spät erfolgt.
Die Maschine schoss über das Ende der Landebahn hinaus und kollidierte mit einem Pfeiler und einer Schranke, die sich hinter dem Propeller verkeilte. "Danach überquerte sie die dort befindliche Straße und erfasste mit immer noch laufendem Propeller die jenseits der Straße auf einem Gehweg laufende Mutter mit ihren Kindern, die hierdurch jeweils multiple schwerste und unmittelbar tödliche Verletzungen erlitten", erklärte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Fulda, Christine Seban.
Die Wetterbedingungen waren zum Unfall-Zeitpunkt nach Angaben des Flugplatzes unproblematisch. Eine technische Störung hatte zum Unfallzeitpunkt an der Maschine nicht vorgelegen, wie die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen (BFU) ermittelt hatte.
dpa