Angriff mit Teppichmesser: Haftstrafe beantragt
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Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.
© Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Totschlags rückte die Anklagevertretung in ihrem Plädoyer ab. Auch der Verteidiger befürwortete eine Haftstrafe - er beantragte zwei Jahre und acht Monate. AZ 3490 Js 219937/20
Nachdem es bereits im November 2019 zu Handgreiflichkeiten zwischen den beiden Partnern gekommen war, sollen die Spannungen im Mai vergangenen Jahres eskaliert sein. Laut Anklage soll der stark angetrunkene Angeklagte in die Wohnung gestürmt sein und die Frau an Hals, Nacken und Rücken verletzt haben, bis es der 36-Jährigen gelang, das Messer zu ergreifen und aus dem Fenster zu werfen. Kurze Zeit später stellte sich der Mann der Polizei.
Vor Gericht hatte der 45-Jährige ein umfassendes Geständnis abgelegt. Bei der Auseinandersetzung sei es ihm vor allem um die Kontakte zu den Kindern gegangen. Die Beziehung sei nach rund zwanzig Jahren am Ende gewesen.
Die Schwurgerichtskammer will am Freitag (15.00 Uhr) das Urteil verkünden.
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dpa