Schärfere Maskenpflicht und strengere Testauflagen in Heimen
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Ein Corona-Schnelltest.
© Quelle: Oliver Berg/dpa/Symbolbild/Archiv
Wiesbaden. Hessen steuert mit einer verschärften Maskenpflicht sowie strengeren Testauflagen in den Alten- und Pflegeheimen auf eine Verlängerung des Corona-Lockdowns zu. Die Infektionszahlen seien noch immer zu hoch, begründete Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden die Maßnahmen. "Deshalb können wir jetzt nicht lockern", betonte der Regierungschef auch mit Blick auf die aus Großbritannien bekannte Virus-Mutation, die als deutlich ansteckender gilt.
Die vom hessischen Corona-Kabinett beschlossenen Regelungen sollen am kommenden Samstag (23. Januar) in Kraft treten. Die neue Verordnung gilt nach Angaben von Bouffier bis zum 14. Februar. Demnach wird die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und bei Gottesdiensten verschärft. Hier müssen künftig medizinische Masken getragen werden. Neben FFP2-Masken zählen dazu auch OP-Masken. Ein Tuch, Schal oder eine Stoffmaske reichen nicht mehr aus.
Wenn das Virus gefährlicher werde, müssten auch die Masken besser werden, betonte der Ministerpräsident. Das Land stellt den hessischen Tafeln eine Million medizinische Masken bereit, damit diese sie an bedürftige Personen verteilen können.
Auch in Hessens Alten- und Pflegeheimen werden die Regeln angezogen: Besucher dürfen nach der neuen Verordnung diese Heime nur noch betreten, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen können. "Der Grundgedanke ist, alles zu tun, um in diesem Bereich die älteren Menschen zu schützen", sagte Bouffier. "Wir glauben auch, dass das machbar ist ohne zusätzliche Belastung der Heime." Es werde ein Schnelltest genügen, den jeder Besucher selbst organisieren könne. Bislang gebe es bereits eine Testpflicht für das Personal zweimal die Woche.
Die bisherige 15-km-Radiusregelung für Regionen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen entfällt, kündigte Bouffier an. "Der eigentliche Sinn und Zweck ist, dass wir besonders häufig aufgesuchte Orte vor Überlastung schützen und auch die Kontakte entsprechend einschränken", sagte der CDU-Politiker. Und das gelinge am besten indem vor Ort diese Bereiche gesperrt würden - etwa Parkplätze und Zufahrten. Bisher galt in solchen Gebieten eine Einschränkung des Bewegungsradius auf den Umkreis von 15 Kilometern des Wohnortes für tagestouristische Ausflüge.
Als Kontaktregel gilt grundsätzlich weiter, dass nur Treffen mit maximal einer weiteren Person erlaubt sind, die nicht zum eigenen Hausstand gehört. Das generelle Alkoholverbot in der Öffentlichkeit wird nach den Worten von Bouffier konkretisiert. Künftig gelte, dass dieses Verbot an belebten öffentlichen Plätzen gelte. "Wenn jemand alleine im Wald dann Alkohol trinkt, dann ist das auch nicht unbedingt gesund, aber infektiologisch wahrscheinlich nicht besonders bedeutsam."
Für die hessischen Kitas und Schulen verändert sich nach Angaben des Regierungschefs bis Mitte Februar zunächst nichts: Sie bleiben grundsätzlich geöffnet. Bouffier appellierte jedoch eindringlich an die Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause lassen. Geht das nicht, dürfen die Kinder in den Kindergarten gebracht werden. Auch für Schüler bis einschließlich der sechsten Klassen wird an den Schulen Präsenzunterricht angeboten, wenn die Eltern arbeiten gehen müssen. Für Schüler ab Klasse 7 gilt grundsätzlich Fernunterricht. Die Abschlussklassen haben dagegen Präsenzunterricht.
dpa
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