Landtag

AfD-Fraktion legt Beschwerde beim Staatsgerichtshof ein

Der leere Plenarsaal des hessischen Landtags in Wiesbaden.

Der leere Plenarsaal des hessischen Landtags in Wiesbaden.

Wiesbaden. Dieser Fehler habe zur Folge, dass der Landtag in seiner konstituierenden Sitzung nur mit 137 anstatt mit 138 Mandaten geschaffen wurde, begründete der Abgeordnete Klaus Gagel am Montag in Wiesbaden die Beschwerde bei Hessens Verfassungsgericht.

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Das Wahlprüfungsgericht beim hessischen Landtag hatte Ende des vergangenen Jahres dagegen erklärt, das Abstimmungsergebnis sei gültig. Der AfD-Einspruch gegen die Berechnung wurde von dem Gremium aus Richtern und Landtagsabgeordneten abgelehnt. Das zusätzliche Mandat hätte weitreichende politische Folgen in Hessen, denn es würde zwischen der schwarz-grünen Landesregierung und der Opposition ein Patt entstehen. CDU und Grüne regieren im Land mit der Mehrheit von nur einem Mandat.

dpa

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