Prozesse

Ärztin getötet: Ex-Partner bestreitet die Tat vor Gericht

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.

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Fulda. Mit dieser Erpressung habe der Tod der Frau im Zusammenhang gestanden. Die Ärztin stammte aus Rumänien, der wegen Mordes Angeklagte ebenfalls.

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Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann die 35-Jährige erstochen hat, weil er die Trennung nicht akzeptiert habe. Laut Anklage soll er dabei die Arg- und Wehrlosigkeit der Frau ausgenutzt haben. Der Richter warf die Frage auf, warum der Angeklagte, der seit mehr als vier Monaten in Untersuchungshaft sitzt, bisher zu den Vorwürfen geschwiegen hatte und sie erst jetzt bestreitet.

Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe seine ehemalige Lebensgefährtin am 7. Dezember 2020 vor dem Herz-Jesu-Krankenhaus in Fulda nach ihrer Nachtschicht abgepasst und sei ihr im Auto bis nach Hause gefolgt. Als die 35-Jährige ausstieg, habe sie ihm mit einer Geste zu verstehen gegeben, dass sie gerade nicht sprechen könne und ihn anrufen werde. Daraufhin sei er rückwärts vom Grundstück gefahren. Gleichzeitig sei ein dunkles Auto in den Hinterhof eingebogen.

Mit lauter Stimme und gestikulierend berichtete der Angeklagte, Unbekannte hätten die Frau um Schutzgeld erpresst. Die Männer hätten der Frau zudem gedroht, ihn umzubringen, wenn sich das Paar weiterhin treffe. Sie habe es ihm zwar nicht sagen sollen, dies aber doch getan und habe deshalb offenbar sterben müssen. Seit er von der Erpressung gewusst habe, habe er sich verfolgt gefühlt, sagte der Angeklagte.

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Der psychiatrische Gerichtsgutachter fragte ihn, ob er schon mal Stimmen gehört habe oder ob er den Eindruck gehabt habe, dass die Verfolger seine Gedanken lesen könnten. Der Angeklagte verneinte das und sagte, paranoid sei er nicht.

Die Beziehung zu der Frau schilderte der Angeklagte vor Gericht als schön. Streit oder eine Krise habe es nie gegeben. An ihrem Geburtstag habe er ihr einen Verlobungsring geschenkt. Sie habe eingewilligt, aber erst die Scheidung vom Vater ihres zweijährigen Sohnes hinter sich bringen wollen. Auf Nachfrage des Richters erklärte der Mann zudem, niemals aggressiv der Frau gegenüber gewesen zu sein.

Seit dem 25. November 2020 bestand ein gerichtliches Kontaktverbot, weil die 35-Jährige den Angeklagten mehrfach wegen körperlicher Gewalt angezeigt hatte. Das Urteil wird Mitte Juli erwartet.

© dpa-infocom, dpa:210419-99-266876/3

dpa

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