80-Jährigen überfallen und misshandelt: Haftstrafe
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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer.
© Quelle: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Frankfurt/Main. Die Richter gingen lediglich von Beihilfe aus, nachdem der Angeklagte nicht bei der Fesselung des Mannes mit einer Kette an ein Heizungsrohr im Badezimmer dabei gewesen war und davon auch nichts wusste. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Haupttäter waren vom Landgericht bereits im Dezember 2018 zu Haftstrafen von bis zu acht Jahren verurteilt worden. Ob diese Entscheidungen rechtskräftig sind, war unklar.
Die Räuber hatten sich bei dem dementen Hausbesitzer zunächst an der Türe als Mitarbeiter eines Energieversorgers ausgegeben, die die Leitungen zu überprüfen hätten. Im Badezimmer kam es dann zu der Gewalttat - das Opfer konnte erst einen Tag später von Nachbarn befreit werden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil gegen den 29-Jährigen aufgehoben, weil eine Gesamtstrafe mit anderweitigen geringeren Verurteilungen hätte gebildet werden müssen. In Anbetracht des lange zurückliegenden Tatzeitpunkts und der guten sozialen Prognose beim Angeklagten wählten die Richter die milde Strafe, die für den mittlerweile im Arbeitsleben stehenden Mann die Möglichkeit eines offenen Strafvollzugs ermöglicht.
dpa