Gesundheit

2320 Corona-Neuinfektionen in Hessen: Inzidenz bei 218,6

Eine medizinische Mitarbeiterin hält einen Tupfer in der Hand.

Eine medizinische Mitarbeiterin hält einen Tupfer in der Hand.

Wiesbaden/Berlin. Die Sieben-Tage-Inzidenz - die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche - stieg von 214,6 am Vortag auf 218,6. 20 weitere Todesfälle wurden im Zusammenhang mit Covid-19 registriert. Damit starben seit Beginn der Pandemie 8038 Menschen in Hessen an oder mit Covid-19. Insgesamt wurden bislang landesweit 389 276 Corona-Infektionen gemeldet.

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In drei Kommunen lag die Sieben-Tage-Inzidenz den Angaben zufolge bei einem Wert von mehr als 300. Am höchsten war der Wert im Landkreis Bergstraße mit 345,7, gefolgt von Frankfurt (323,6) und dem Odenwaldkreis (307,0).

Auf den Intensivstationen des Landes waren nach Angaben des Sozialministeriums 235 Betten mit Covid-19-Patienten belegt, wobei bei 14 von ihnen zunächst der Verdacht auf die Erkrankung vorlag (Stand Freitag, 11.00 Uhr). 67,5 Prozent der Covid-19-Intensivpatienten seien nicht oder nicht vollständig gegen das Virus geimpft, hieß es.

Die Hospitalisierungsinzidenz - die Zahl der Neuaufnahmen von Covid-19-Erkrankten in Krankenhäusern bezogen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen - betrug am Samstag 4,62 nach 4,81 am Vortag. Eine Woche zuvor hatte der Wert noch bei 3,72 gelegen.

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Die Intensivbetten-Belegung und die Hospitalisierungsinzidenz sind wichtige Indikatoren zur Beurteilung der aktuellen Corona-Lage. Überschreiten sie bestimmte Grenzwerte, gelten weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Eine erste Warnstufe greift, wenn der Hospitalisierungswert über 8,0 steigt oder mehr als 200 Intensivbetten durch Corona-Patienten belegt sind.

Dabei handelt es sich allerdings um alte Leitwerte. Bund und Länder hatten am Donnerstag ein neues Drei-Stufen-System als Gradmesser für Corona-Maßnahmen festgelegt.

Bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3,0 soll es demnach Zugangsregeln für Geimpfte und Genesene (2G) geben. Ab einem Wert von über 6,0 können die Länder in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene Testnachweise verlangen (2G plus). Wird ein Schwellenwert von 9,0 überschritten, sind weitergehende Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Einschränkungen oder Verbote von Veranstaltungen möglich. In Hessen sollen die Schutzmaßnahmen gegen Corona Mitte kommender Woche verschärft werden. Dann soll mit Inkrafttreten der neuen Schutzverordnungen ein negativer Corona-Test allein nicht mehr für einen Besuch von Innenräumen in Restaurants, Sportstätten oder Kultureinrichtungen ausreichen. Auch die Maskenpflicht wird ausgeweitet.

© dpa-infocom, dpa:211120-99-73156/2

dpa

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