Mit dieser drastischen Strafe ahndete das Gremium die Zuschauerausschreitungen im Spiel gegen den FC St. Pauli am 19. November. Damals waren Feuerwerkskörper aus dem Hansa-Fanblock in den Gästebereich abgefeuert worden. Das Spiel musste für zehn Minuten unterbrochen werden.
Wegen der Vorkommnisse wurden auch die Hamburger bestraft. Das Sportgericht verurteilte den FC St. Pauli zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro. Beide Vereine haben 24 Stunden Zeit, dem jeweiligen Einzelrichter-Urteil zuzustimmen oder wahlweise eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zu beantragen. Bezüglich der Strafe für Hansa Rostock wäre das Heimspiel betroffen, das auf ein rechtskräftiges Urteil folgt.
Der FC Hansa, der am Mittwoch Wolfgang Wolf als Nachfolger des am Dienstag entlassenen Trainers Peter Vollmann präsentiert hatte, war in dieser Saison wegen des Fehlverhaltens seiner Zuschauer unter anderem zu einem Ausschluss Rostocker Anhänger bei den Auswärtsspielen in Aue und Düsseldorf verurteilt worden.
frx/dpa