Bahnfahrgäste mussten heute wieder Geduld beweisen: Zwischen 6.00 und 9.00 Uhr wurde bundesweit gestreikt. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hatte ihre Mitglieder im Regional- und Fernverkehr sowie bei mehreren S-Bahn-Unternehmen und im Güterverkehr dazu aufgerufen, für diese drei Stunden die Arbeit niederzulegen. Einfach hinnehmen müssen Fahrgäste ihr Pech aber nicht.
Erstattung der Fahrkarte
Die Deutsche Bahn bietet den betroffenen Fahrgästen an, dass sie ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen können. Möglich ist das zum Beispiel in den DB Reisezentren.
Nutzung des nächsten Zuges
Fahrgäste, die wegen des Streiks nicht wie geplant mit ihrem gebuchten Zug fahren können, dürfen den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen. Bei zuggebundenen Angeboten, wie den Sparpreis-Tickets, werde dann auch die Zugbindung aufgehoben, hieß es von der Bahn. Ausgenommen seien manche regionale Angebote wie das Schönes-Wochenende-, das Quer-durchs-Land-Ticket oder Länder-Tickets, sowie reservierungspflichtige Züge.
Geld zurück
Laut Gesetz bekommen Fahrgäste einen Teil ihres Fahrpreises zurück, wenn sich der Zug um mehr als 60 Minuten verspätet. Die Bahn könne auch bei einem Streik keine höhere Gewalt geltend machen, erläutert Paul Degott, Reiserechtler aus Hannover. Daher haben Reisende bei einer erheblichen Verspätung Anspruch auf eine teilweise Erstattung des Ticketpreises: ab 60 Minuten Verspätung bekommen sie 25 Prozent des Reisepreises zurück, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent.
Auskünfte
Informationen zur Verkehrslage bietet die Deutsche Bahn unter der kostenpflichtigen Service-Nummer (01 80) 6 99 66 33. Zusätzlich wird zwischen 5 und 12 Uhr die kostenlose Hotline (0 80 00) 99 66 33 geschaltet. Die Bahn hat angekündigt mehrere Hundert Mitarbeiter zur Verstärkung einzusetzen, um Reisende zu betreuen. Auch unter bahn.de/aktuell finden Fahrgäste aktuelle Informationen.
dpa/mic