Gesetzliche Mindestlöhne sollen danach für die Pflegedienste, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Bergbauspezialdienste sowie für den Bereich Aus- und Weiterbildung gelten. Insgesamt gibt es dann Mindestlohnregelungen für etwa vier Millionen Arbeitnehmer in Deutschland.
ddp