„Mit dem Konzernbetriebsrat wird es das nicht geben. Volkswagen muss immer das Dach des Konzerns bleiben, damit das VW-Gesetz seine Gültigkeit behält“, sagt er der „Braunschweiger Zeitung“ (Montagsausgabe).
Das VW-Gesetz habe nach wie vor eine große Bedeutung. So könnten Standorte nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verlegt werden.
„Das schützt uns davor, dass es in unserem Konzern einen Fall Nokia geben kann, wo ein kompletter Standort wegen weniger Prozent Rendite mehr verlagert wurde.“