Die Thüringer AfD hat nach eigenen Angaben Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer und Innenminister Georg Maier (SPD) beim Landesverfassungsgericht in Weimar verklagt. Man werfe den beiden Amtsträgern einen schweren Verstoß gegen ihre Neutralitätspflichten und eine massive Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Chancengleichheit der Parteien vor, sagte Landesprecher Stefan Möller, der die Thüringer AfD zusammen mit Björn Höcke anführt.
Anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2017 hätten Maier und Kramer mit diversen falschen Tatsachenbehauptungen den AfD-Landesverband Thüringen als „Prüffall“ des Verfassungsschutzes bezeichnet. Dies habe eine bundesweite mediale Kampagne zur Folge gehabt, in welcher der AfD und insbesondere ihrem Landesverband Thüringen rechtsextreme Zielstellungen und die Zusammenarbeit mit Extremisten unterstellt und die Treue zur Verfassung abgesprochen worden sei.
Zudem gehe es um die öffentliche Stellungnahme Kramers am Vortag des Listenwahlparteitags der AfD im Oktober 2018. Der Verfassungsschutzpräsident soll behauptet haben, dass die Partei zementieren würde, wofür sie stehe, wenn sie Björn Höcke zum Spitzenkandidaten mache. Parteitagsteilnehmer sollten offenkundig durch die Drohung mit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz unmittelbar im Vorfeld des Landesparteitags veranlasst werden, „den wirkmächtigen Oppositionspolitiker und Angstgegner der Regierungskoalition, Höcke“ nicht zum Spitzenkandidaten zu wählen.
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Innenministerium reagiert gelassen
Das Innenministerium reagierte gelassen. Man könne der juristischen Bewertung der Vorgänge durch die AfD nicht folgen, sagte ein Ministeriumssprecher. Der Thüringer Verfassungsschutz prüft den Landesverband der AfD seit September auf verfassungsfeindliche Bestrebungen. Seine Entscheidung begründete Kramer unter anderem mit dem aus seiner Sicht von der AfD Thüringen vollzogenen Schulterschluss mit Rechtsextremisten beim sogenannten Schweigemarsch in Chemnitz.
Für die zeitlich befristete Prüfung, die nach Angaben aus dem Innenministerium noch anhält, hatte er eigens Personal abgestellt. Im Fokus der Arbeit stehe die Untersuchung, ob und inwieweit sich die AfD faktisch vom Rechtsextremismus abgrenzt. Auf Grundlage der Ergebnisse soll dann entschieden werden, ob die Partei auch zum offiziellen Beobachtungsobjekt erklärt werden müsse, so Kramer.
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Von RND/epd/lf
Der Artikel "AfD reicht wegen möglicher Beobachtung Verfassungsklage ein" stammt von unserem Partner, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland.