Die künftigen Koalitionäre wollten den zügigeren Vollzug von Räumungsklagen und schnellere Rechtsprechung ermöglichen. „Das schönste Urteil nützt dem Vermieter nichts, wenn es nicht vollstreckt werden kann“, sagte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach.
Vor allem bei Empfängern staatlicher Leistungen soll sichergestellt werden, dass sie ihre Zahlungspflicht erfüllen. FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen sagte: „Wir werden auf jeden Fall dafür sorgen, dass Menschen, die aus Steuergeldern Wohngeld beziehen, dies nicht verprassen und dem Vermieter vorenthalten können.“
Die gleiche Strenge soll künftig Empfänger von Arbeitslosengeld II treffen. Bosbach zufolge muss „garantiert sein, dass die Kosten der Unterkunft auch tatsächlich beim Vermieter ankommen“. An den Einzelheiten der neuen Regelung wird in der Arbeitsgruppe noch gefeilt.
ddp