„Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt: Das Grundgesetz sagt Ja zum Vertag von Lissabon.“ Es habe aber vorgegeben, dass die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat noch verbessert werden sollten. Sie sei sehr froh darüber, das die Koalitionsfraktionen bereits mitgeteilt hätten, dass dies noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden solle. Die Bundesregierung wolle dabei natürlich hilfreich sein.
Das Verfassungsgericht hatte den EU-Reformvertrag grundsätzlich gebilligt, aber eine stärkere Rolle von Bundestag und Bundesrat gefordert.
afp