Voraussetzung sei, dass es besondere Gründe des öffentlichen Interesses gebe. Whistleblower sollten in diesem Fall nicht wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen bestraft werden oder haften müssen.
Die jüngsten Erklärungen des internationalen Anti-Korruptions-Gipfels in London würdigte Maas als „klaren Gewinn“ im Kampf für mehr Transparenz. Jeder der beteiligten Staaten müsse sich nun an dem messen lassen, wozu er sich verpflichtet habe, betonte der Bundesjustizminister.
RND/kor