Laut der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts dürfen die Teilnehmer an diesem Sonntag zwar nicht wie geplant durch die Kölner Innenstadt ziehen, aber eine Kundgebung an einem festen Ort abhalten. Vor einem Jahr hatten sich Anhänger der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) Straßenschlachten mit der Polizei geliefert. Rund 50 Beamte wurden verletzt. Der OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar.
dpa