„Die Partei“ habe einen korrekten Rechenschaftsbericht 2014 eingereicht und die Zuschüsse zu Recht erhalten, urteilten die Richter. Strittig war eine satirische Aktion mit dem Titel „Geld kaufen“. „Die Partei“ hatte etwa 100-Euro-Scheine und zwei Postkarten für 105 Euro verkauft und so ihre Einnahmen und damit auch die Zuschüsse hochgetrieben. Das Gericht urteilte, die Einnahmen aus dieser Aktion seien legitime Einnahmen nach dem Parteiengesetz gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Von RND/dpa
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